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Valletta - Malta Firmengründung, Beratung & Steuerlösungen in Malta
 


 

Malta Firma gründen - Auslandsgesellschaft Malta - Firmengründung Malta


 

Die Malta Limited ist weiterhin die attraktivste Alternative in der EU für Ihre unternehmerische Tätigkeit in 2025



In Malta gibt es seit Beginn des Jahres über 100.000 neu gegründete Firmen. Die überwiegende Anzahl der neu etablierten Malta Limited Liability Companies wird von EU-Bürgern gegründet. Wesentliche Vorteile einer Firmengründung in Malta sind neben den Unternehmenssteuern von nur 5% sind die Amtssprache Englisch, die Rechtssicherheit bei der Gründung und Führung der Gesellschaften sowie eine durchgängige Unterstützung durch die Regierung und ein Unternehmer-freundliches Umfeld.

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht deutschen Kapitalgesellschaften einen erheblichen Steuervorteil für Auslandsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Kapitalgesellschaft gründet hierzu eine Malta Holding Gesellschaft, die wiederum eine Maltesische Handelsgesellschaft gründet. Die Handelsgesellschaft führt die operativen Geschäfte deren Gewinne mit 35% versteuert werden. Auf Grund einer Besonderheit im Maltesischen Steuerrecht werden bis zu 6/7 der Maltesischen Steuern erstattet sofern die Anteilseigner nicht in Malta ansässig sind.

Malta betreibt eine aktive Wirtschaftsförderung und holt gezielt innovative Unternehmen ins Land. Die Behörden sind daher service-orientiert, unternehmerfreundlich und helfen in aller Regel schnell und unkompliziert. Die MBR ist die Abteilung "Malta Business Registry" der MFSA (Malta Financial Services Authority) hat einen Leitfaden mit Informationen zu den Gesellschaftsformen in Malta sowie dem Gründungsprocedere herausgegeben.

Die nationale Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde MFSA nimmt in Malta die Funktion des Unternehmensregisters (Maltese Business Register) wahr. Maltesische Firmen müssen dort zur Registrierung ihren Gesellschaftsvertrag einreichen, der zwingend aus memorandum of association und fakultativ zusätzlich aus articles of association besteht. Werden keine articles of association zur Registrierung eingereicht, gelten diesbezüglich grundsätzlich die Bestimmungen des ersten Anhangs (First Schedule) zum Companies Act. Erst mit der Registrierung erlangt die companies rechtliche Existenz und darf mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Dies bestimmen die Artikel 75 ff. Companies Act. Die Gebühren sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Voraussetzungen für eine Firmengründung in Malta

Anteilseigner (Shareholder)
Eine Gesellschaft hat normalerweise mindestens zwei Anteilseigner, jedoch ist die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich. Sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften können Anteilseigner einer Gesellschaft sein.

Stammkapital (Sharecapital)
Das Stammkapital der Gesellschaft darf auf jede ausländische Währung lauten. Es besteht jedoch ein Mindeststammkapital von 1.165 Euro, das regelmäßig auf 1.200 Euro aufgerundet wird. Mindestens 20 % des Stammkapitals müssen als Geldeinlage erbracht werden. Dieser Betrag muss auf ein "Gründungsgesellschafts"-Bankkonto einer lokalen Bank eingezahlt werden.

Direktor/en
Das "Board of Directors" kann sich sowohl aus Ausländern wie auch aus Ortsansässigen zusammensetzen. Die Gesellschaft muss mindestens einen Director haben. Es ist ratsam, dass die Gesellschaft einen Director mit Wohnsitz in Malta hat. Es ist die Pflicht eines Directors, sicherzustellen, dass der Company Secretary das notwendige Wissen und die Erfahrung hat, um dieser Funktion gerecht zu werden. Da es weder in England noch in Malta einen Notar im deutschen Sinn gibt, übernimmt diese Aufgaben ein sogenannter Company Secretary. Dieser überwacht die Einhaltung von Formalitäten bei Gesellschafter- und Direktorenversammlungen, er führt die amtliche Korrespondenz mit dem Gesellschaftsregister, protokolliert Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und stellt Bescheinigungen über Vertretungsbefugnisse aus. Der Company Secretary muss aber nicht in Malta sitzen.

Alle maltesischen Unternehmen müssen ihre Adresse (Firmensitz) in Malta haben. Ihre eigene Adresse für Ihr Unternehmen auf Ihren Visitenkarten, Websites, Bankkontakten, Kundenbetreuung und jeder Form von Marketingmaterial.Virtual Office Malta eignet sich für kleine bis grosse Unternehmen, neu gegründete Unternehmen, Berater, heimische Unternehmen oder internationale Kunden, die eine Präsenz in Malta aufbauen möchten.

Unser qualifizierter Steuerberater (Mitglied des Institute of Financial Services Practitioners in Malta) hilft Ihnen bei allen Aspekten des Gründungsprozesses Ihrer maltesischen Limited, maltesischen Holdinggesellschaft oder Public Limited Company. Unsere Unternehmensanwälte und Wirtschaftsprüfer stellen Ihnen alle Informationen zur Körperschaftssteuer und zur Gründung in Malta nach dem maltesischen Gesellschaftsgesetz zur Verfügung.
 


 
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