Die Malta Holding - Gründung einer Malta Holding Gesellschaft
Eine Malta Holding ist eine Muttergesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Kommanditgesellschaft, die genügend stimmberechtigte Anteile an einem anderen Unternehmen besitzt, um die Richtlinien dieses Unternehmens zu kontrollieren und seine Managemententscheidungen zu überwachen.
Als äußerst steuereffiziente Unternehmen sind maltesische Holdinggesellschaften für internationale Investoren attraktiv, die in diesem Teil Europas erfolgreich sein möchten. Es gibt keine Steuern auf Kapitalerträge und Dividenden, daher sind dies einer der Gründe, warum in Malta Holdinggesellschaften gegründet werden. Auch Investoren, die die bestehenden Tochtergesellschaften in Malta unter der Kontrolle eines Unternehmens konsolidieren möchten, können Malta für die Gründung einer Holdinggesellschaft wählen. Die Kapitalbeschaffung und die Erlangung größerer Kompetenzen bei der Verteilung dieses Kapitals auf Tochtergesellschaften sind für internationale Akteure ebenfalls Gründe, Holdinggesellschaften in Malta anzusiedeln.
Der Standort einer Holdinggesellschaft ist ein wichtiger Gesichtspunkt in jeder internationalen Struktur, bei der eines der Ziele darin besteht, die auf den Einkommensfluss erhobene Steuer zu minimieren.
Einer der größten Vorteile einer Malta Holding besteht darin, dass im Land erzielte Einkünfte oder Kapitalgewinne möglicherweise von der Besteuerung befreit sind. Um von der Beteiligungsbefreiung zu profitieren, muss eine Investition als Beteiligungsbeteiligung gelten. Die Bedingungen sind:
-die maltesische Holdinggesellschaft muss mindestens 10 % der Anteile an einem Unternehmen halten, dessen Kapital ganz oder teilweise in Anteile zerlegt ist
- die Holdinggesellschaft ist Anteilseignerin eines anderen Unternehmens und berechtigt, die restlichen Anteile des Unternehmens zu erwerben
- die Holdinggesellschaft ist Anteilseignerin einer Gesellschaft und hat im Falle der Rücknahme oder Einziehung der Anteile ein Vorkaufsrecht
- die Holdinggesellschaft ist berechtigt, im Verwaltungsrat der anderen Gesellschaft Einsitz zu nehmen
- die Holdinggesellschaft muss mindestens 183 Tage lang eine Beteiligung von mindestens 1.164.000 Euro an einem anderen Unternehmen halten
Die Holdinggesellschaft ist Anteilseignerin eines anderen Unternehmens, die Beteiligung muss jedoch geschäftlichen Zwecken dienen und darf nicht als Handelsaktie gehalten werden. Die Beteiligungsbefreiung kann auch für Beteiligungen an maltesischen Kommanditgesellschaften und Investmentgesellschaften gelten.
Zu den potenziellen Vorteilen gehören:
- die Vorteile, die Maltas umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen bietet
- Befreiung von Dividenden von der Besteuerung in Malta
- Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von Beteiligungen
- das Fehlen einer Kapitalertragssteuer auf den Verkauf von Anteilen einer Holdinggesellschaft durch ausländische Aktionäre
- das Fehlen einer Quellensteuer
Eine Unternehmensholding kann zum Halten von Unternehmensbeteiligungen genutzt werden, wie zum Beispiel:
-Aktien von Unternehmen
-Immobilienbestände
-Geistiges Eigentum
-Flugzeug
-Schiffe
-Andere Unternehmensinvestitionen
Eine persönliche Holdinggesellschaft hält eine Vielzahl von Investitionen, wie zum Beispiel:
-Portfolio von Investitionen
-Luxusyachten
-Privatflugzeug
-Immobilienbestände
-Andere persönliche Investitionen
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