Firmengründung Malta - Die Alternative zur englischen Limited
Seit der Europäische Gerichtshof in einer Reihe von Urteilen festgestellt hat, dass der freie
Binnenmarkt auch für juristische Personen gilt, hat ein Unternehmensgründer innerhalb der
Europäischen Union die Wahl aus den verschiedenen GmbH-Pendanten der einzelnen EU-Staaten:
Neben der deutschen und österreichischen GmbH stehen nun also viele weitere GmbH-Varianten zur
Verfügung, von der holländischen B.V. über die französische S.A.R.L., die spanische S.R.L. bis hin
zur am häufigsten gewählten englischen Limited.
Grund-Prinzip:
Die Gläubigern sollen nur das Gesellschaftsvermögen haften, nicht das Privatvermögen der
Investoren und Geschäftsführer. In den Details unterscheiden sich die Gesellschaften aber die
Gründer und Geschäftsführer einhalten müssen: So ist das erforderliche Gründungskapital in
Deutschland und Österreich mit 25.000 bzw. 35.000 Euro vergleichsweise hoch, viele andere Länder
fordern nur ein geringes Mindeststammkapital von wenigen tausend Euro oder gar nur einem
englischen Pfund.
Die Wahl fällt dann meist auf die englische Limited. Das ist nicht immer die optimale Entscheidung,
denn eine kleine aber wirkungsvolle Alternative wird hierbei oft übersehen, obwohl diese eine ganze
Reihe von Vorteilen bietet: die Limited nach maltesischem Recht:
Wie in England, so kennt auch Malta "Private" und "Public" Limited Companies. Die Mehrheit aller
Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht "Limited Companies". Die Rechtsform der Malta
International Trading Company (ITC) wurde Ende 2010 vom Gesetzgeber abgeschafft.
Hier einige Gründe, warum man über die Malta Limited Company als Alternative zu England nachdenken
sollte.
Mit einer Bevölkerung von rund 500.000 Einwohnern und einem BIP von rund 17 Mrd. Euro in 2021 ist Malta der kleinste
EU-Mitgliedsstaat bei einer Gesamtfläche von 315,6 qkm. Die Inflationsrate beträgt derzeit 3,9%. Gleichwohl
erlebt Malta seit Jahren einen Wirtschaftsboom und bietet vor allem kleinen und mittelständischen
Unternehmen bei ihren Internationalisierungsplänen gute Möglichkeiten, nicht zuletzt aufgrund der guten
Vernetzung mit den Wachstumsmärkten im Mittelmeerraum. In starkem Aufwind befinden sich vor allem
moderne Serviceindustrien wie IT, Software, Backoffice, E-Commerce und Finanzdienstleistungen sowie
Gamingindustrie.
1. Das Recht
In Malta gilt nicht das englische Common Law, sondern ein Zivilgesetzbuch ähnlich dem BGB. Sucht
ein maltesischer Anwalt oder Richter eine Lösung für eine Rechtsfrage, schaut er in ein Gesetzbuch,
nicht in eine Sammlung von Präzedenzfällen, wie der englische Kollege das tut. Die Tatsache, dass
ein solches Gesetzbuch existiert, macht das maltesische Recht für den ausländischen Juristen viel
zugänglicher als das Common Law System. Natürlich braucht man für spezielle Fragen oder echte
Rechtsstreitigkeiten einen maltesischen Anwalt, aber man kann sich vorher einen Einblick in die
Grundstrukturen verschaffen bzw. die Arbeit des Anwalts in Malta anhand der Gesetzestexte
nachvollziehen.Im Unterschied zum englischen Rechtsanwalt haben die maltesischen Advocates
dieselben Kompetenzen wie ein deutscher Rechtsanwalt.
2. Die niedrigen Rechts-/Steuerberatungskosten
Das übersichtliche, unternehmerfreundliche Rechtssystem und die einfache Gerichtsstruktur haben
den Vorteil, dass die Rechts- und Steuerberatungskosten nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen,
die erfahrungsgemäß in England entstehen. Viele kommerzielle Anbieter locken mit einer
unkomplizierten und billigen Limited-Gründung in England. Das mag für die reine Gründung auch
stimmen, wer aber seriös am Wirtschaftsleben teilnehmen will, der braucht früher oder später
Wirtschaftsanwälte und Steuerberater. Durch die vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten
und Löhne fallen für eine Beratung durch einen kompetenten Anwalt oder Steuerberater in Malta
zwischen 100 und 150 Euro an. Ein englischer Anwalt kostet dagegen mindenstens 250-300 Pfund die
Stunde auf. Tritt der Ernstfall ein, muss also einmal prozessiert werden, kommt man in Malta viel
schneller und erheblich kostengünstiger zu einem Urteil. Die Anwaltskammer Malta hat eine
Gebührenrichtlinie herausgegeben.
3. Der einheitlicher Gesetzgeber
Das maltesische Rechtssystem ist zugänglich und transparent: In der kostenfrei zugänglichen
Online-Datenbank finden sich Gesetze, Rechtsverordnungen und aktuelle Gesetzesentwürfe. Der
Bereich „Civil Forms“ bietet zudem die Möglichkeit, zahlreiche Antragsformulare in englischer
Sprache gleich online auszufüllen.
Das Recht ist nicht nur in Gesetzbüchern niedergelegt und online zugänglich, es ist auch modern.
a) Es gibt in Malta nur einen einzigen Gesetzgeber.
b) Malta trat erst 2004 der EU bei und hat in Vorbereitung dieses Beitritts sein gesamtes Recht überarbeitet
und modernisiert.
4. Die schnelle / unkomplizierte Gründung
Die Gründungsformalitäten für eine Malta Limited sind sehr umfangreich, so immer wieder die
Aussagen einiger Gründungshelfer. Aber: Malta betreibt eine aktive Wirtschaftsförderung und holt
gezielt innovative Unternehmen ins Land. Die Behörden sind daher service-orientiert,
unternehmerfreundlich und helfen in aller Regel schnell und unkompliziert. Die MBR ist die Abteilung
“Malta Business Registery (MBR)” der MFSA (Malta Financial Services Authority) hat einen Leitfaden mit
Informationen zu den Gesellschaftsformen in Malta sowie dem Gründungsprocedere herausgegeben.
Die nationale Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde MFSA nimmt in Malta die Funktion des
Unternehmensregisters (Registry of Companies) wahr. Maltesische companies müssen dort zur
Registrierung ihren Gesellschaftsvertrag einreichen, der zwingend aus memorandum of association
und fakultativ zusätzlich aus articles of association besteht. Werden keine articles of association zur
Registrierung eingereicht, gelten diesbezüglich grundsätzlich die Bestimmungen des ersten Anhangs
(First Schedule) zum Companies Act. Erst mit der Registrierung erlangt die companies rechtliche
Existenz und darf mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen. Dies bestimmen die Artikel 75 ff. Companies
Act. Die Gebühren sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Da es weder in England noch in Malta einen Notar im deutschen Sinn gibt, übernimmt diese
Aufgaben ein sogenannter Company Secretary. Dieser überwacht die Einhaltung von Formalitäten bei
Gesellschafter- und Direktorenversammlungen, er führt die amtliche Korrespondenz mit dem
Gesellschaftsregister, protokolliert Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und stellt
Bescheinigungen über Vertretungsbefugnisse aus. Der Company Secretary muss aber nicht in Malta
sitzen.
5. Die Sprachen / Euro-Zone / Lebenhaltungskosten
Englisch ist neben Maltesisch Amtssprache. Neben Behörden und Gerichten sprechen aber auch
fast alle Malteser fließend Englisch, sehr viele zusätzlich auch italienisch und arabisch. Die
Vielsprachigkeit der Arbeitnehmer macht Malta für internationale Firmen attraktiv. Ebenso die im
Vergleich zu England niedrigen Löhne bei guter Ausbildung und hoher Qualifikation der Bevölkerung.
Die Lebenshaltungskosten und damit auch die Büromieten sind moderat, jedenfalls nicht
vergleichbar mit den immensen Kosten in England. Seit 2008 ist Malta auch Mitglied der Euro-Zone.
6. Die Steuern
Für viele Unternehmer, die Malta wählen, ist das natürlich der eigentliche Grund: Malta hat ein sehr
attraktives Steuersystem. Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern bezahlen nur 5%
Steuern.
a) der reguläre Körperschaftssteuersatz ist 35%. Dieser ist auf die Gewinne Ihrer Gesellschaft fällig.
b) als ausländischer Gesellschafter einer Malta-Gesellschaft werden Ihnen aber 80% davon wieder erstattet,
womit sich ein effektiver Steuersatz von 5% ergibt.
c) die Erstattung erfolgt spätestens 14 Tage nach Einreichung der Körperschaftsteuererklärung und eines
Erstattungsantrages. Diese Frist ist gesetzlich festgeschrieben.
d) die Steuererstattung darf nicht an die Malta-Gesellschaft erfolgen.
e) Umsatzsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 18%. Ebenso wie in England ist auch auf Malta die
Umsatz-Steuer-Erklärung alle drei Monate einzureichen.
! Wer weniger als €8,000 Umsatz im Jahr erzielt, muß sich nicht für die VAT registrieren, aber das sollte ja
nicht das Ziel einer Limited Gründung sein.
d) es besteht Belegaufbewahrungspflicht.
Die 5%-Regel gilt für alle maltesischen Gesellschaften, außer auf den Erwerb von Grundbesitz in Malta und
z.B. den Betrieb eines Hotels. Die Körperschaftssteuer ist 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig.
Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- und Kapitalerstragssteuer. Dies macht
Malta zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Für Malta, Zypern,
Irland und andere EU-Staaten mit einem effektiven Köpersteuersatz von weniger als 25% gelten ergänzende
Vorschriften:
Diese Ländergelten als Niedrigsteuerländer im Sinne des deutsche Außensteuergesetzes (AstG; für
andere Wohnsitzstaaten gibt es ähnliche Regelungen, z.B. CFC Rules in England)
Steuererstattung im Detail:
- Rückzahlung in Höhe von 6/7 der gezahlten Steuer (mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf
von Immobilien und aus Gewinnen, die aus Quellen kommen die einer vollständigen Besteuerung
bereits unterlegen sind).
- Rückzahlung in Höhe von 5/7 der gezahlten Steuern die aus passiven Gewinnen stammen (Zinsen
und Lizenzgebühren).
- Rückzahlung in Höhe von 2/3 der gezahlten Steuer für Gewinne für die eine Erleichterung nach
Doppelbesteuerungsabkommen geltend gemacht wurde.
- Rückzahlung in Höhe von 100 % der gezahlten Steuer für Gewinne von einer ausländischen
Tochtergesellschaft.
7. Das Bankengeheimnis
Das Bankgeheimnis in Malta ist gut und gesetzlich verankert so lange es um juristische Personen
geht. Malta hat die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie unterschrieben und somit sind Konten von nicht in
Malta ansässigen EU-Bürgern vom automatischen Informationsaustausch betroffen. Dies trifft nicht
auf Maltesische Gesellschaften zu, da diese als Maltesische Steuersubjekte gelten. Daher gibt es für
Firmenkonten keinen automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU.
8. Der etwas andere Grund eine Maltesiche Limited zu gründen
Die Mittelmeerinsel Malta hat 300 Sonnentage pro Jahr.
Wir unterstützen sie mit unseren Dienstleistungen um eine Firma auf Malta zu registrieren. Die
Registrierung erfolgt über die Malta Financial Services Authority (MFSA). Die Firmengründung kann in
weniger als 48 h erfolgen. Die Gründungskosten sind relativ niedrig, das macht Malta zu einem
kosteneffizienten Platz, nicht nur für große Gesellschaften, sondern auch für kleine und mittelgroße
Gesellschaften.
Unser qualifizierter Steuerberater (Mitglied des Institute of Financial Services Practitioners in Malta) hilft Ihnen bei allen Aspekten des Gründungsprozesses Ihrer maltesischen Limited, maltesischen Holdinggesellschaft oder Public Limited Company. Unsere Unternehmensanwälte und Wirtschaftsprüfer stellen Ihnen alle Informationen zur Körperschaftssteuer und zur Gründung in Malta nach dem maltesischen Gesellschaftsgesetz zur Verfügung.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
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