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Firmengründung England


 
Es gibt mehrere Gründe, warum viele Menschen eine Firma in England gründen. Hier sind einige mögliche Argumente:

1. Geringe Kapitaleinlage: Sie können eine englische Limited bereits mit nur 1 GBP Einlage gründen. Im Vergleich dazu erfordert die Gründung einer GmbH in Deutschland ein Stammkapital von 25.000 EUR.

2. Umsatzsteuer-Registrierung: In England müssen Sie sich erst ab einem Umsatz von 85.000 GBP für die Umsatzsteuer registrieren lassen. In Deutschland liegt diese Grenze bei 22.000 EUR.

3. Bürokratische Handhabung: Die Gründung einer englischen Limited ist ohne Anwesenheitspflicht innerhalb weniger Tage möglich. Im Gegensatz dazu erfordert die GmbH-Gründung in Deutschland die Anwesenheit der Geschäftsführer.

4. Unabhängigkeit von EU-Gesetzen: Nach dem Brexit ist England nicht mehr Teil der Europäischen Union und daher unabhängig von EU-Gesetzen.

Wenn Sie eine Firma in England gründen möchten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen, wie der Limited by shares (Ltd.) oder der Limited Liability Partnership (LLP). Die Wahl hängt von Ihrem Unternehmenstyp und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Beachten Sie jedoch, dass die Haftungsbeschränkung für die Limited entfällt, wenn sie ohne Substanz geführt wird (z. B. kein Büro vor Ort, keine Mitarbeiter, kein Umsatz aus England).

Insgesamt bietet die englische Limited aufgrund ihrer Flexibilität und geringen Anforderungen eine attraktive Option für Unternehmer aus aller Welt.

Die Gründung einer englischen Limited (Ltd.) erfordert einige Schritte.

1. Name wählen: Entscheiden Sie sich für einen Firmennamen, der noch nicht von einer anderen Firma verwendet wird. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit beim Companies House in England.

2. Registrierung: Registrieren Sie Ihre Limited beim Companies House. Dies kann online erfolgen. Sie benötigen eine Adresse in England, die als Geschäftssitz dient.

3. Direktoren und Aktionäre: Benennen Sie mindestens einen Direktor und einen Aktionär. Der Direktor kann auch der Aktionär sein.

4. Memorandum und Articles of Association: Erstellen Sie diese Dokumente, die die Geschäftsziele und -regeln Ihrer Firma festlegen.

5. Registered Office: Benennen Sie eine Adresse in England als offiziellen Geschäftssitz.

6. Share Capital: Entscheiden Sie über das Stammkapital (z. B. 1 GBP). Dies bestimmt die Anzahl der ausgegebenen Aktien.

7. Umsatzsteuer-Registrierung: Wenn Ihr Umsatz die Grenze von 85.000 GBP erreicht, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

8. Bankkonto eröffnen: Eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank in England.

9. Buchhaltung und Berichterstattung: Halten Sie Buch über Ihre Geschäftstransaktionen und erstellen Sie Jahresabschlüsse.

10. Geschäftstätigkeit aufnehmen: Sobald alle Formalitäten erledigt sind, können Sie Ihr Geschäft in England aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die britische Limited ist schnell und günstig gegründet, sofort rechtsfähig und einsatzbereit. Wir bieten die Gründung und Registrierung einer Firma in England ab nur 299 Euro an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein kostenloses Beratungsgespräch.
 


 
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